Mit der Einheitlichen Europäischen Akte (1987), der ersten größeren Reform des EG-Vertrags, wurde ein besonderes Verfahren eingeführt, das bei Gesetzgebungsverfahren die Zusammenarbeit von Europäischem Parlament (EP) und Ministerrat regelt (daneben gibt es noch das Mitentscheidungs- und das Konsultationsverfahren). Das K. [auch: Zusammenarbeitsverfahren] galt zunächst für 15 von 110 Politikfeldern, auf denen die EG berechtigt ist, Rechtsakte (»Gesetze«) zu erlassen. Das K. besteht aus 2 Schritten (»Lesungen«):
1. Das Parlament muss vom Ministerrat zum Gesetzesvorhaben gehört werden (obligatorische Konsultation), danach erarbeitet der Ministerrat einen gemeinsamen Standpunkt, den er mit sog. qualifizierter Mehrheit beschließen muss. Der Rat ist nicht befugt, einen endgültigen Gesetzestext zu formulieren; er beschließt lediglich einen Textentwurf, der vom Parlament und von der Kommission einer Bewertung unterzogen wird.
2. Billigt das EP den gemeinsamen Standpunkt in der 2. Lesung oder äußert es sich nicht innerhalb von 3 Monaten, so tritt der gemeinsame Standpunkt als Rechtsakt in Kraft. Das EP kann den gemeinsamen Standpunkt des Rates aber auch mit der Mehrheit seiner Mitglieder ablehnen oder Änderungsvorschläge unterbreiten.
Im Falle einer Ablehnung bleibt dem Rat trotzdem die Möglichkeit, den Rechtsakt zu verabschieden, sofern er es einstimmig tut. Ähnliches gilt für Änderungsvorschläge des EP: Werden diese von der Europäischen Kommission unterstützt, so kann der Rat sie entweder mit qualifizierter Mehrheit übernehmen oder aber ändern, sofern dies einstimmig geschieht. Änderungsvorschläge des Parlaments, die von der Kommission nicht unterstützt werden, kann der Rat hingegen nur einstimmig annehmen. Mit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon (2009) wurde das Kooperationsverfahren abgeschafft und durch das Mitentscheidungs- bzw. Konsultationsverfahren ersetzt.
Literatur
R. Corbett: Das neue Verfahren nach der EEA: Mehr Einfluss für das EP, in: O. Schmuck/W. Wessels (Hg.), Das Europäische Parlament im dynamischen Integrationsprozess, Bonn 1989, S. 185-198.
aus: Große Hüttmann / Wehling, Das Europalexikon (3.Auflage), Bonn 2020, Verlag J. H. W. Dietz Nachf. GmbH. Autor des Artikels: A. Maurer
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