Die K. umfassen die im Vertrag von Maastricht (1992) definierten Bedingungen, die jene Staaten erfüllen müssen, die Mitglied der Europäischen Währungsunion werden wollen:
1. 2 Jahre Mitgliedschaft im Wechselkursmechanismus des Europäischen Währungssystems (EWS) ohne Veränderung der Mittelkurse;
2. aktuelle Neuverschuldung des Staatshaushaltes darf 3 % des Bruttoinlandprodukts (BIP) nicht überschreiten;
3. die Gesamtstaatsverschuldung darf nicht höher als 60 % des BIP sein;
4. die langfristigen Zinssätze dürfen den Durchschnitt der Zinssätze der 3 stabilsten Euroländer um nicht mehr als 2 % überschreiten.
Die K. sind im Einzelnen nicht ökonomisch begründet, sondern eine politische Entscheidung, um die Geldwertstabilität des Euro zu sichern. Letztlich erfüllte 1999 nur Luxemburg alle 4 K., während die anderen Euroländer zumeist mit den Verschuldungskriterien Probleme hatten. Entsprechend umstritten sind die K.
aus: Große Hüttmann / Wehling, Das Europalexikon (3.Auflage), Bonn 2020, Verlag J. H. W. Dietz Nachf. GmbH. Autor des Artikels: D. Wolf
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