Der K. ist ein beratendes Gremium des Europarates und besteht aus Vertretern der Gemeinden und Regionen der Mitglieder des Europarates. Er wurde 1994 durch das Ministerkomitee des Europarates geschaffen und befasst sich mit allen Fragen der Politik, die lokale und regionale Gebietskörperschaften betreffen. Er setzt sich aus je 318 Delegierten und Stellvertretern zusammen, die von den 47 Mitgliedstaaten des Europarates für je 2 Jahre entsandt werden. Deutschland verfügt über 18 Mitglieder und ebenso viele Stellvertreter. Bei der Besetzung wird auf ausgeglichene Vertretung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften geachtet. Der K. ist in eine Kammer der Kommunen und eine Kammer der Regionen unterteilt. Die Plenarsitzungen finden 1-mal jährlich im Europapalais in Straßburg statt. Zwischen den Sitzungen sorgt eine ständige Kommission, bestehend aus je 2 Vertretern der Gemeinden und Regionen der Mitgliedstaaten, für die Kontinuität der Arbeit. Hauptziel des K. ist die Beteiligung lokaler und regionaler Gebietskörperschaften an der Arbeit des Europarates. Weitere Aufgaben sind die Unterbreitung von Vorschlägen hinsichtlich der lokalen und regionalen Selbstverwaltung und die Unterstützung der Kooperation zwischen lokalen und regionalen Gebietskörperschaften.
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aus: Große Hüttmann / Wehling, Das Europalexikon (3.Auflage), Bonn 2020, Verlag J. H. W. Dietz Nachf. GmbH. Autor des Artikels: M. Chardon