Mit dem Begriff K. [dt.: Ausschusswesen] wurde ein in den letzten 40 Jahren entstandenes Geflecht von Ausschüssen bezeichnet, die bei der Europäischen Kommission angesiedelt und mit der Umsetzung von EU-Gesetzen befasst waren. Dazu konnten sie vom Europäischen Parlament (EP) und dem Ministerrat beauftragt werden. In den Ausschüssen saßen ein Vertreter der Kommission, der den Vorsitz führte, sowie nationale Fachbeamte. Bei der Bildung eines neuen Ausschusses mussten sich Europäisches Parlament und Ministerrat auf einen von 4 Ausschusstypen einigen. Diese unterschieden sich v. a. im Hinblick auf den Handlungsspielraum der Kommission und die Kontrollrechte des EP. Mit Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon (2009) wurde die Komitologie durch das System der Delegierten und Durchführungsrechtsakte ersetzt.
Literatur
C. F. Bergström: Comitology: Delegation of Powers in the European Union and the Committee System, Oxford 2005.
aus: Große Hüttmann / Wehling, Das Europalexikon (3.Auflage), Bonn 2020, Verlag J. H. W. Dietz Nachf. GmbH. Autor des Artikels: A. Maurer
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