Die J. umfasst Maßnahmen und Initiativen in Politikbereichen, die junge Menschen besonders betreffen (z. B. Bildung und Beschäftigung). Seit Mitte der 1990er-Jahre wird der Gestaltung der J. in der EU verstärkt Aufmerksamkeit entgegengebracht. Ausgangspunkt war eine Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12.12.1996, die eine verbesserte Einbindung von Jugendlichen in die Politik der EU forderte. Seitdem entwickelten sowohl die EU-Kommission als auch der Ministerrat Initiativen zur verstärkten Partizipation sowie beruflichen Förderung von Jugendlichen (z. B. EU-Jugendstrategie 2019–27). Da die Hauptkompetenz bei der J. bei den Mitgliedstaaten liegt, kann die EU die nationalen Maßnahmen gemäß Art. 165 und 166 AEUV nur ergänzen und unterstützen. Im Rahmen des EU-Bildungsprogramms Erasmus+ gibt es Programme und Maßnahmen zur Stärkung der Jugend; weitere Projekte sind das Europäische Solidaritätskorps, das die EU-Kommission 2016 angestoßen hat, und das Europäische Jugendportal, das Jugendlichen den Zugang zu Informationen über Arbeiten und Lernen in Europa ermöglicht. Das Europäische Parlament ist (zusammen mit der Kommission) eine treibende Kraft zur Stärkung der J.
Literatur
Europäisches Parlament: Jugendpolitik, Kurzdarstellungen über die Europäische Union, Brüssel 2019.
W. Weidenfeld: Europa leicht gemacht. Antworten für junge Europäer, München 2008.
aus: Große Hüttmann / Wehling, Das Europalexikon (3.Auflage), Bonn 2020, Verlag J. H. W. Dietz Nachf. GmbH. Autor des Artikels: S. Seeger