Der I. ist eine Reglung zum Schutz von Minderheiten bei Abstimmungen mit qualifizierter Mehrheit im EU-Ministerrat. Bei knappen Mehrheiten kann eine Minderheit erneute Verhandlungen über den Beschlussgegenstand verlangen und dadurch die Beschlussfassung hinauszögern bzw. eine Änderung der Beschlussvorlage erreichen.
Der I. geht auf eine informelle Tagung der Außenminister am 29.3.1994 in Ioannina (Griechenland) zurück. Im Zuge der Verhandlungen zum Verfassungsvertrag bzw. zum Vertrag von Lissabon wurde im Rahmen des Abstimmungsverfahrens der doppelten Mehrheit erneut ein Minderheitenschutz im Sinne des I. vereinbart.
aus: Große Hüttmann / Wehling, Das Europalexikon (3.Auflage), Bonn 2020, Verlag J. H. W. Dietz Nachf. GmbH. Autor des Artikels: J. A. Emmanouilidis
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