Der Begriff der europ. (regionalen) I. [lat.: integratio = Wiederherstellung eines Ganzen] beschreibt den mit der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl in den 1950er-Jahren begonnenen Prozess der freiwilligen und immer engeren wirtschaftlichen, politischen und gesellschaftlichen Verflechtung der Staaten (West-)Europas. Ziel und Mittel der I. war und ist die Übertragung von Kompetenzen und Ressourcen auf eine neue, »supranationale« (lat.: übernationale) Organisation zum Zweck der Bearbeitung von Aufgaben, die die Staaten im Alleingang nicht (mehr) bewältigen können (z. B. Klimapolitik, Kampf gegen internationalen Terrorismus). Die I. kann sowohl als Prozess (Dynamik) als auch als Zustand (Status quo) beschrieben werden. Mit dem Ende des Ost-West-Konflikts war die ursprüngliche Begrenzung des I.-Prozesses auf die westeurop. Staaten aufgehoben (sog. Osterweiterung der EU 2004/07). Wirtschaftliche und politische I. ist auch außerhalb Europas zu beobachten, etwa in Afrika (AU), Amerika (NAFTA) und Asien (ASEAN). Die I. dient hier häufig als Vorbild und Orientierung.
Literatur
C. Giering: Europa zwischen Zweckverband und Superstaat, München 1997.
W. Wessels: Staat und (westeuropäische) Integration. Die Fusionsthese, in: M. Kreile (Hg.), Die Integration Europas, PVS-Sonderheft 23, Opladen 1992, S. 36-61.
aus: Große Hüttmann / Wehling, Das Europalexikon (3.Auflage), Bonn 2020, Verlag J. H. W. Dietz Nachf. GmbH. Autor des Artikels: M. Große Hüttmann