Das Amt des H. wurde mit dem Vertrag von Amsterdam (1999) geschaffen und dient der Sichtbarkeit und Kontinuität der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik GASP. Der erste Amtsinhaber war seit 1999 der spanische Politiker und ehemalige Generalsekretär der Nato, Javier Solana (»Mr. GASP«), der gleichzeitig Generalsekretär des Rates der EU ist und vom Europäischen Rat benannt wird. Ihm nachgefolgt sind die britische Politikerin Cahtherine Asthon (2009–14), die Italienerin Federica Mogherini (2014–19) und seit dem 1.12.2019 der Spanier Josep Borrell. Die Aufgabe des H. ist die Unterstützung des Rates für Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen durch die Formulierung, Vorbereitung und Durchführung der Entscheidungen. Weiterhin vertritt der H. die EU gemeinsam mit der Präsidentschaft und der EU-Kommission gegenüber Drittstaaten. Mit dem Vertrag von Lissabon (2009) wird das Amt des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik geschaffen, das die Funktionen des jetzigen H. und des Kommissars für Außenbeziehungen zusammenführt (Art. 18 EUV). Im Rahmen einer umfassenden Kompetenzerweiterung wird der neue H. dann u. a. dem zukünftigen Rat für Auswärtige Angelegenheiten vorsitzen und über das Recht verfügen, Vorhaben für die GASP anzustoßen. V. a. aber durch seinen Doppelhut – die institutionelle Anbindung an Rat und Kommission – wird er das Potenzial haben, die bislang wenig koordinierten Außenbeziehungen der EU einheitlicher zu gestalten.
Literatur
G. Müller-Brandeck-Bocquet/C. Rüger (Hg.): The High Representative for the EU Foreign and Security Policy – Review and Prospects, Baden-Baden 2011.
aus: Große Hüttmann / Wehling, Das Europalexikon (3.Auflage), Bonn 2020, Verlag J. H. W. Dietz Nachf. GmbH. Autor des Artikels: A. Jonas
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