Aufgrund der spezifischen Transformationsprobleme der postkommunistischen Staaten Mittel- und Osteuropas hat die EU seit Mitte der 1990er-Jahre eine H. entwickelt, die die assoziierten Länder auf den EU-Beitritt vorbereiten soll. Zentrale Bestandteile der H. sind die Umsetzung der verschiedenen Assoziierungsabkommen sowie die Heranführungshilfe, für die 2014–20 rund 11,7 Mrd. € vorgesehen sind. In den Beitrittspartnerschaften, die vom Rat verabschiedet werden, sind die kurz- und mittelfristigen Prioritäten bei der Anpassung an den sog. Acquis communautaire (»gemeinschaftlicher Besitzstand«, d. h. alle bislang verabschiedeten Regelungen und Entscheidungen der EU) festgelegt sowie die Höhe der finanziellen Unterstützung durch die EU. Von den Beitrittspartnerschaften leiten sich wiederum nationale Anpassungsprogramme ab, die von den Regierungen der Bewerberländer vorgelegt werden müssen. Um die Beitrittsreife einzelner Bewerber zu bewerten, nutzt die EU die sog. Kopenhagener Kriterien.
aus: Große Hüttmann / Wehling, Das Europalexikon (3.Auflage), Bonn 2020, Verlag J. H. W. Dietz Nachf. GmbH. Autor des Artikels: B. Lippert
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