Der Europäische Rat, also die Staats- und Regierungschefs der EU-Staaten, beschloss auf seinem Treffen im Dezember 1999 in Helsinki unter dem Eindruck des Kosovokriegs den Beginn der Beitrittsverhandlungen mit Bulgarien, Lettland, Litauen, Rumänien und der Slowakei sowie Malta. Die Türkei erhielt erstmals den politischen Status eines Beitrittskandidaten. Vier Länder der H. (Lettland, Litauen, Malta und die Slowakei) holten den Abstand zu den Ländern der sog. »Luxemburg-Gruppe« zügig auf und traten wie diese 2004 der EU bei. Aufgrund des bilateralen Beitrittsverfahrens (mit jedem Staat verhandelt die EU über dessen Beitritt einzeln) soll die informelle Bezeichnung H. weder einen Gruppenbeitritt noch eine Gruppenbehandlung andeuten.
aus: Große Hüttmann / Wehling, Das Europalexikon (3.Auflage), Bonn 2020, Verlag J. H. W. Dietz Nachf. GmbH. Autor des Artikels: B. Lippert
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