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Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (OHIM) | bpb.de

Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (OHIM)

T.-C. Bartsch

Das H. [engl.: Office for Harmonisation in the Internal Market, OHIM] wurde auf Grundlage einer Verordnung des Rates der EU von 1993 gegründet. Es hat seinen Sitz in Alicante, Spanien. 2015 wurde das H. umbenannt in Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO). Das Amt hat die Aufgabe, Anträge auf Anerkennung einer Gemeinschaftsmarke und seit 2003 auch auf Anerkennung eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters zu prüfen und zu entscheiden. Eine Gemeinschaftsmarke ist ein grafisch darstellbares Zeichen (Bilder, Zeichen, Worte etc.), womit Waren oder Dienstleistungen eines Anbieters von anderen unterschieden werden können. Ein Geschmacksmuster ist die Gestalt oder Form eines Erzeugnisses (Farben, Linien, Konturen, Oberflächenstruktur, etc.), z. B. von Autos, Tachos, Fernsehern, Joghurtverpackungen. Mit einer Eintragung erwirbt der Antragsteller das Recht, diese Marke oder dieses Muster europaweit alleine zu nutzen, Nachahmungen zu verbieten bzw. deren Einfuhr zu verhindern. Ein Antrag gilt für 10 Jahre und muss danach verlängert werden. Für das Haushaltsjahr 2019 war für das Amt ein Budget von 435,994 Mio. € vorgesehen, wobei es ohne Zuschüsse der EU auskommt und sich aus Gebühren finanzieren kann. 594 Mitarbeiter und zusätzlich 296 Planstellen auf Zeit waren für das im Amt beschäftigt (Stand 2019).

Internet

aus: Große Hüttmann / Wehling, Das Europalexikon (3.Auflage), Bonn 2020, Verlag J. H. W. Dietz Nachf. GmbH. Autor des Artikels: T.-C. Bartsch

Siehe auch:

Fussnoten