H. bezeichnet die Angleichung der unterschiedlichen Rechtsordnungen in den EU-Mitgliedstaaten. Darin besteht eine wichtige Voraussetzung dafür, dass die Bürgerinnen und Bürger in Europa von der europ. Integration profitieren können. Von Anfang an wollte die Gemeinschaft auf diese Weise Handelshemmnisse abbauen, um den gemeinsamen Markt zu verwirklichen. Das Projekt nahm jedoch erst seit der Einheitlichen Europäischen Akte von 1987 konkrete Züge an, weil seitdem Harmonisierungsmaßnahmen mit qualifizierter Mehrheit beschlossen werden konnten. Von besonderer Bedeutung ist bis heute, dass die Gemeinschaft Maßnahmen zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen darf, welche die Errichtung und Funktion des Binnenmarktes zum Gegenstand haben (Art. 114 AEUV). Diese Verordnungen werden von der Kommission vorgeschlagen und von Parlament und Ministerrat per Mitentscheidungsverfahren gemeinsam erlassen.
Literatur
F. W. Scharpf: Politische Optionen im Binnenmarkt, in: M. Jachtenfuchs/B. KohlerKoch (Hg.), Europäische Integration, 2. Aufl., Opladen 2003, S. 219-253.
aus: Große Hüttmann / Wehling, Das Europalexikon (3.Auflage), Bonn 2020, Verlag J. H. W. Dietz Nachf. GmbH. Autor des Artikels: M. Höreth
Siehe auch: