Zum Schutz nationaler Produzenten vor ausländischen Konkurrenten erlassen die Staaten häufig H., wobei zwischen tarifären und nichttarifären H. unterschieden werden muss. In der EU sind mit der Zollunion von 1968 die tarifären H. (Ein- und Ausfuhrkontingente, Ein- und Ausfuhrzölle zwischen den Mitgliedstaaten) aufgehoben worden. Um protektionistische Behinderungen der sog. »vier Freiheiten« des europ. Binnenmarkts (Waren, Personen, Dienstleitungen und Kapital) zu beenden und diesen zu verwirklichen, mussten darüber hinaus auch nichttarifären H. (Verwaltungsvorschriften, Zulassungsregelungen, technische Normen oder verschiedene Qualitätsnormen) überwunden werden. Diese nicht tarifären H. wurden häufig mit den Schutzinteressen der Verbraucher begründet. Durch die Harmonisierung nationaler Vorschriften, die europ. Normung und das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung konnten die bestehenden H. im Rahmen des Binnenmarktprogramms der Gemeinschaft bis Ende 1992 weitgehend abgebaut werden.
aus: Große Hüttmann / Wehling, Das Europalexikon (3.Auflage), Bonn 2020, Verlag J. H. W. Dietz Nachf. GmbH. Autor des Artikels: P. Becker
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