G. werden von der EU-Kommission zu mittel- und langfristigen Politikzielen verfasst. Sie richten sich an Experten, Interessenvertreter und eine breitere Öffentlichkeit und bieten diesen die Möglichkeit, sich an Beratungen zu beteiligen. Die Ergebnisse der durch die G. eingeleiteten Konsultationen werden öffentlich vorgestellt. G. können die Grundlage für sog. Weißbücher sein, die konkrete (Gesetzes-)Vorschläge für ein Tätigwerden der EU in den entsprechenden Bereichen enthalten. Durch die Einbeziehung von möglichst viel Sachverstand sollen die besten Argumente in den politischen Entscheidungsprozess einfließen und damit die Legitimation der EU gestärkt werden. Auch die Offenheit und Transparenz der Konsultationen sollen dazu beitragen, das Demokratiedefizit der EU zu überwinden und die Akzeptanz europ. Politik zu erhöhen. Als problematisch gilt, dass das G.-Verfahren trotz seiner Zielsetzung keine völlig gleichberechtigte Vertretung aller gesellschaftlichen Gruppen und Interessen garantieren kann. Zudem wird kritisiert, dass die G.-Prozesse aufgrund ihres besonderen Charakters kaum von den Medien aufgegriffen werden und daher in einer breiteren Öffentlichkeit weitgehend unbekannt bleiben.
aus: Große Hüttmann / Wehling, Das Europalexikon (3.Auflage), Bonn 2020, Verlag J. H. W. Dietz Nachf. GmbH. Autor des Artikels: S. Seeger
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