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Gentechnologie

G. Abels

G. versucht, gezielt in das Erbmaterial von Organismen einzugreifen und dies zu verändern, um erwünschte Effekte zu erzielen. Neben den Nationalstaaten reguliert auch die EG diesen Bereich (z. B. im Rahmen ihrer Forschungs- und Technologiepolitik). Ein Schwerpunkt lag auf G. in der Landwirtschaft. Seit Ende der 1980er-Jahre wurde ein gemeinsamer Rechtsrahmen geschaffen, welcher die gesamte Produktions- und Verwendungskette von gentechnisch veränderten Organismen (GVOs) umfasst: von der Arbeit mit GVOs im Labor, der Freisetzung von GVOs in die Umwelt bis hin zur Vermarktung. Das einschlägige EG-Recht wurde seit 2000 nochmals verschärft, um v. a. Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit zu stärken.

Zudem wurde 2002 eine Europäische Agentur für Lebensmittelsicherheit (EFSA) geschaffen. Ihr obliegt u. a. die wissenschaftliche Bewertung der Risiken von GVOs, die Zulassungsentscheidungen selber liegen bei den politischen Akteuren. Die EU hat heute weltweit das umfassendste und strengste Regelwerk zur G.; Leitlinie ist das Vorsorgeprinzip. Damit gerät die EU allerdings in Konflikt mit den Hauptproduzentenländern von GVO (z. B. USA) sowie mit dem Freihandelsprinzip der WTO.

Literatur

  • L. Levidow/S. Carr: GM Food on Trial: Testing European Democracy, New York 2010.

aus: Große Hüttmann / Wehling, Das Europalexikon (3.Auflage), Bonn 2020, Verlag J. H. W. Dietz Nachf. GmbH. Autor des Artikels: G. Abels

Siehe auch:

Fussnoten

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