Unter G. (engl.: Directorate General, DG) versteht man im europ. Kontext in erster Linie die nach Politikbereichen aufgegliederten Verwaltungseinheiten der Europäischen Kommission. Allerdings werden auch die Abteilungen in den Generalsekretariaten des Rates der EU und des Europäischen Parlaments so bezeichnet. Die Kommission hat 32 G. (Stand: 2019), die sich in politikfeldspezifische G. (z. B. Binnenmarkt, Energie, Wettbewerb, Verkehr, Handel), in Außenbeziehungen (z. B. Nachbarschaftspolitik, humanitäre Hilfe), in allgemeine Dienste (z. B. Kommunikation) und interne Dienste (z. B. Übersetzen) gliedern. Zusammen mit weiteren Dienststellen (z. B. Eurostat) bilden sie den Verwaltungsapparat der Kommission. Die G. werden durch hohe Beamte, die Generaldirektoren, geleitet, die dem jeweiligen Kommissar unterstellt und diesem direkt verantwortlich sind. Häufig wird anstelle von G. auch die engl. Abkürzung DG (Directorate General) verwendet.
Internet
Literatur
A. Ershova: The Watchdog or the Mandarin? Assessing the impact of the Directorates General on the EU legislative process, in: Journal of European Public Policy, H. 3/2019, S.407-427.
aus: Große Hüttmann / Wehling, Das Europalexikon (3.Auflage), Bonn 2020, Verlag J. H. W. Dietz Nachf. GmbH. Autor des Artikels: J. Õispuu
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