G. ist ein Ansatz der Gleichstellungspolitik (dt. etwa: »integrierte Gleichstellungsorientierung«). Er zielt auf die »Einbeziehung der Dimension der Gleichstellung von Frauen und Männern in alle Politiken und Maßnahmen der Gemeinschaft«, um Gleichberechtigung der Geschlechter zu fördern und Ungleichheit abzubauen. G. wurde erstmals im Vertrag von Amsterdam (1997) rechtlich verankert und ist auch im Lissabon-Vertrag (2009) fixiert [Art. 8 AEUV]. Der Ansatz soll in allen Phasen des politischen Entscheidungsprozesses zum Tragen kommen; er führt in der politischen Praxis zu verfahrensrechtlichen und institutionellen Anpassungen und bringt den Einsatz neuer Instrumente mit sich (z. B. Analyse des geschlechtsspezifischen Einflusses von gesetzlichen Maßnahmen, Weiterbildungsmaßnahmen, geschlechtssensible statistische Indikatoren und die Verbreitung von sog. Best-Practice-Modellen (»bewährte Praxis«), finanzielle Unterstützung von Programmen). Die Umsetzung des G. wird von der EU-Kommission in mehrjährigen Rahmenstrategien festgelegt. G. ist in einigen Politikfeldern weit vorangeschritten, z. B. in der Forschungs-, Entwicklungs-, Beschäftigungs- oder Strukturpolitik und der Personalpolitik der EU-Institutionen, in Teilen auch in der Sicherheits- und der Agrarpolitik. G. ergänzt die klassische Frauenförderung, ersetzt sie aber nicht. Der Ansatz wurde von den Mitgliedstaaten der EU übernommen.
Internet
- Externer Link: http://www.gender-mainstreaming.net/
- Externer Link: https://eige.europa.eu/gender-mainstreaming
(Website des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen EIGE)
Literatur
G. Abels/J. Mushaben: Gendering the European Union, Houndmills/Basingstoke 2012.
aus: Große Hüttmann / Wehling, Das Europalexikon (3.Auflage), Bonn 2020, Verlag J. H. W. Dietz Nachf. GmbH. Autor des Artikels: G. Abels
Siehe auch: