Der Begriff G. bezeichnet die supranationale Entscheidungsfindung durch die EU-Institutionen, die geprägt ist durch das Initiativmonopol der EU-Kommission, weiter durch die Beschlussfassung im Rat per Mehrheitsentscheidung, die gleichberechtigte Mitwirkung des Europäischen Parlaments und die Kontrolle durch den Europäischen Gerichtshof. Die G. ist geprägt von einer schrittweisen Ausweitung der Kompetenzen der Gemeinschaft unter Verzicht auf ein klar definiertes Integrationsziel. Wird mitunter auch in Verbindung gebracht mit Jean Monnet, einem der Gründerväter der EU. Kennzeichen der G. im Sinne Monnets ist die zentrale Rolle der dt.-frz. Freundschaft, die Integration durch konkrete Projekte v. a. in der Wirtschaftspolitik, die schrittweise, jedoch stets politikfeldspezifische Übertragung nationalstaatlicher Souveränität (»Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung«) und die Betonung des Konsenses der beteiligten Akteure. Im Zuge der Osterweiterung der EU (2004/07) und im Zusammenhang mit der europ. Staatsschuldenkrise (seit 2010) wurde die Zukunftsfähigkeit der G. z. T. infrage gestellt. Bundeskanzlerin Angela Merkel schlug 2010 in Ergänzung zur G. die sog. Unionsmethode vor, welche geprägt ist von einer dominanten Rolle der Regierungen der Mitgliedstaaten in der Entscheidungsfindung der EU, v. a. in der Eurokrisenpolitik.
Literatur
R. Dehousse (Hg.): The »Community Method«. Obstinate or Obsolete?, Houndmills 2011.
A. Missiroli: Eine kleine Abhandlung über Methoden und ihre Formen in der EU-Praxis, in: integration, H. 3/2011, S. 247-256.
aus: Große Hüttmann / Wehling, Das Europalexikon (3.Auflage), Bonn 2020, Verlag J. H. W. Dietz Nachf. GmbH. Autor des Artikels: O. Leiße
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