Die G. entstand auf der Basis der Erklärung von Almaty und dem Protokoll zum Abkommen von Minsk am 8.12.1991 aus der Konkursmasse der Sowjetunion. Gründungsmitglieder waren die Sowjetrepubliken Russland, Ukraine und Weißrussland. Unmittelbar nach dem Zerfall der UdSSR traten Armenien, Aserbaidschan, Kasachstan, Kirgisistan, Moldawien, Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan bei. Turkmenistan ist seit 2005 nur noch assoziiertes Mitglied, Georgien trat erst 1993 bei, nimmt mittlerweile aber nicht mehr an allen Sitzungen teil. Die Ukraine ist 2018 aus Protest gegen die russ. Besetzung der ukrainischen Halbinsel Krim 2014 aus der G. ausgeschieden. Die G. ist eine zwischenstaatliche Organisation mit Sitz in Minsk. Ziel der Institution war die Schaffung eines Wirtschafts- und Sicherheitsraumes, um damit die Folgen der Desintegration der Sowjetunion zu mildern. Die Institutionen der G. gliedern sich in die Räte der Exekutivorgane (Rat der Staatsoberhäupter, der Regierungschefs, der Außenminister, der Innenminister, der Verteidigungsminister, der Ständigen Vertreter), ein Exekutivkomitee, geleitet von einem Generalsekretär, sowie eine parlamentarische Versammlung, zusammengesetzt aus Abgeordneten nationaler Parlamente, die 2-mal pro Jahr in Sankt Petersburg tagt. Die G. ist mittlerweile aufgrund der divergierenden Interessenlagen der Mitglieder nur noch virtuell existent. Sie war nie mehr als ein Organ zur zivilisierten »Scheidung« der Staaten und Völker der Sowjetunion.
Literatur
E. Bos: Die GUS-Staaten, in: S. Schmidt u. a. (Hg.), Handbuch zur deutschen Außenpolitik, Wiesbaden 2007, S. 455-467.
aus: Große Hüttmann / Wehling, Das Europalexikon (3.Auflage), Bonn 2020, Verlag J. H. W. Dietz Nachf. GmbH. Autor des Artikels: J. Dieringer