Eine G. ist ein Instrument der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) der EU. Die Durchführung einer G. wird vom Europäischen Rat, also den Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten, beschlossen, wenn die EU-Mitgliedstaaten in einem bestimmten Bereich der Außenpolitik wichtige Interessen gemeinsam verfolgen wollen. Eine G. ist dann der Rahmen für ein abgestimmtes Vorgehen der EU. In der Vergangenheit wurden u. a. G. zu Russland, der Ukraine und der Mittelmeerregion verabschiedet. Durch den Vertrag von Lissabon (2009) bleibt die Verantwortung für die Festlegung der strategischen Interessen der EU im Rahmen der GASP beim Europäischen Rat.
aus: Große Hüttmann / Wehling, Das Europalexikon (3.Auflage), Bonn 2020, Verlag J. H. W. Dietz Nachf. GmbH. Autor des Artikels: A. Jonas
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