Der »Vertrag zur Einsetzung eines gemeinsamen Rates und einer gemeinsamen Kommission der Europäischen Gemeinschaften«, kurz F., fasst die Organe der 3 Europäischen Gemeinschaften (Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl, EGKS; Europäische Wirtschaftsgemeinschaft, EWG und Europäische Atomgemeinschaft, Euratom bzw. EAG) zusammen. Der F. wurde am 8.4.1965 unterzeichnet und trat am 1.7.1967 in Kraft. Von diesem Zeitpunkt an verfügten alle 3 Gemeinschaften über einen gemeinsamen Rat, eine gemeinsame Kommission, eine gemeinsame Administration und einen gemeinsamen Haushalt, behielten jedoch ihre vertragliche Eigenständigkeit. Die Hohe Behörde der EGKS wurde mit dem F. abgeschafft. Der F. prägte maßgeblich die Gestalt der heutigen EU: Sowohl Kommission als auch Rat sind Bestandteil des politischen Systems der EU. Die Politikbereiche, die die 3 Gemeinschaften verwalten, bilden seit dem Vertrag von Maastricht die erste Säule der EU (der Vertrag von Lissabon wird diese Säulenkonstruktion allerdings formal aufheben). Der Vertrag der EGKS lief 2002 aus. Die EWG wurde mit dem Vertrag von Maastricht (1993) in Europäische Gemeinschaft umbenannt. Euratom ist nach wie vor Bestandteil der EU-Verträge.
aus: Große Hüttmann / Wehling, Das Europalexikon (3.Auflage), Bonn 2020, Verlag J. H. W. Dietz Nachf. GmbH. Autor des Artikels: S. Seeger