Eine F. bezieht sich auf ein Territorium innerhalb eines Staates oder aber auf den Zusammenschluss mehrerer Staaten, in denen es keine Einfuhrzölle und andere Handels- und Transporthemmnisse mehr gibt. lm europ. Kontext sind die EU und die Europäische Freihandelsassoziation (EFTA) gute Beispiele für länderübergreifende Freihandelszonen. Innerhalb der Mitgliedstaaten fallen keine Zölle an, gegenüber Drittländern gibt es jedoch Einfuhrbeschränkungen; gemeinsame Außenzölle werden im Unterschied zur Zollunion nicht erhoben. Während die EU mit der Zollunion, dem Binnenmarkt und der Wirtschafts- und Währungsunion weitere Stufen der wirtschaftlichen Integration erklommen hat, stagnierte die Entwicklung der EFTA. Seit 1995 besteht diese nur noch aus Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz. Die EFTA-Staaten gehören, mit Ausnahme der Schweiz, zum Europäischen Wirtschaftsraum, der mit der EU gemeinsam gebildet wird. Initiator Großbritannien, aber auch andere frühere EFTA-Mitglieder wie Dänemark, Österreich, Portugal, Schweden oder Finnland sind mittlerweile Mitglieder der EU. Auf nationaler Ebene sollen Freihandelszonen Anreize für Unternehmen und Investoren schaffen. Zollbegünstigungen in diesen Zonen sollen den Wettbewerb anregen.
aus: Große Hüttmann / Wehling, Das Europalexikon (3.Auflage), Bonn 2020, Verlag J. H. W. Dietz Nachf. GmbH. Autor des Artikels: C. Roth