Im Kontext des europ. Integrationsprozesses versteht man unter F. [lat.: finalis, dt.: endgültig) die endgültige Ausgestaltung des europ. Einigungsprojekts. Dabei bezieht sich die Debatte über die F. sowohl auf die geografische Ausdehnung sowie auf das Endziel der politischen Ausgestaltung der europ. Integration. Hinsichtlich der geografischen Ausdehnung wird darüber diskutiert, welchen weiteren europ. Staaten eine konkrete Beitrittsoption eingeräumt werden soll und wo die geografischen und kulturellen »Grenzen Europas« verlaufen. Mit Blick auf die politische F. des europ. Integrationsprojekts favorisieren die Befürworter eines föderalen Europa die Schaffung eines europ. Bundesstaates – der »Vereinigten Staaten von Europa«. Die Gegner einer föderalen politischen Union favorisieren dagegen einen Staatenverbund oder Staatenbund, bei dem die Völkerrechtssubjektivität der einzelnen Mitgliedstaaten im Kern aufrechterhalten wird.
Literatur
F. Algieri/J. A. Emmanouilidis/R. Maruhn: Europas Zukunft – Fünf Szenarien, München 2003.
U. Haltern: Finalität, in: A. von Bogdandy/J. Bast (Hg.): Europäisches Verfassungsrecht, 2. Aufl., Berlin 2009, S. 279-331.
aus: Große Hüttmann / Wehling, Das Europalexikon (3.Auflage), Bonn 2020, Verlag J. H. W. Dietz Nachf. GmbH. Autor des Artikels: J. A. Emmanouilidis