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Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA) | bpb.de

Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA)

T.-C. Bartsch

Die E. [engl.: Education, Adiovisual and Culture Executive Agency, EACEA] wurde 2005 durch einen Beschluss der EU-Kommission eingerichtet. Sie nahm 2006 ihre Arbeit an ihrem Sitz in Brüssel auf. EACEA verwaltet für die Kommission einzelne Maßnahmen aus Aktionsprogrammen der EU, um die Kommission von diesem Verwaltungsaufwand zu entlasten und den Adressaten einen besseren Service bieten zu können. Sie darf dabei keine politischen Entscheidungen treffen. Zurzeit betreut die Agentur eine Vielzahl von Aktionen und Projekte aus 7 großen Aktionsprogrammen (z. B. Kreatives Europa, Erasmus+, Europäisches Solidaritätskorps, Europa für Bürgerinnen und Bürger). Die Agentur wird überwacht und kontrolliert durch die zuständigen Generaldirektionen der EU-Kommission, aus deren Zuständigkeitsbereich die Programme stammen. Im Jahr 2018 stand der Agentur ein Haushalt von 641,8 Mio. € zur Verfügung. Für E. arbeiten 441 Personen (Stand: 2018).

Internet

aus: Große Hüttmann / Wehling, Das Europalexikon (3.Auflage), Bonn 2020, Verlag J. H. W. Dietz Nachf. GmbH. Autor des Artikels: T.-C. Bartsch

Fussnoten

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