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Eurozone | bpb.de

Eurozone

M. Große Hüttmann

Die E. [auch: Euroraum] ist die (inoffizielle) Bezeichnung für die 19 Staaten, die Mitglied in der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) sind und den Euro als gemeinsame Währung eingeführt haben (Stand: 2019). Die WWU startete am 1.1.1999 zunächst mit diesen 11 Staaten: Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, den Niederlanden, Österreich, Portugal und Spanien. Die Eurogeldscheine und -münzen wurden in den genannten Ländern am 1.1.2002 in Umlauf gebracht (für eine kurze Zeit parallel zu den alten Währungen); davor war der Euro nur im bargeldlosen Zahlungsverkehr im Einsatz. Weitere Staaten sind nach und nach in die E. aufgenommen worden: Griechenland (1.1.2001), Slowenien (1.1.2007), Malta und Zypern (1.1.2008), die Slowakische Republik (1.1.2009), Estland (1.1.2011), Lettland (1.1.2014) und Litauen (1.1.2015). Prinzipiell alle Staaten, die Mitglied der Europäischen Union sind bzw. neu in die EU aufgenommen werden, verpflichten sich, sobald sie die vertraglich festgeschriebenen Voraussetzungen (z. B. ein nicht zu hoher Schuldenstand und ein nicht zu hohes Haushaltsdefizit) für eine Mitgliedschaft in der E. erfüllen, den Euro auch einzuführen. Denn die WWU und der Euro sind (zusammen mit dem Binnenmarkt) die zentralen Projekte der europ. Integration, sie gehören zum sog. gemeinschaftlichen Besitzstand der EU (»Acquis communautaire«), dem sich alle EU-Staaten verpflichtet fühlen (sollten). Von dieser rechtlichen Verpflichtung sind Dänemark und Großbritannien durch eine Klausel im EU-Vertrag ausgenommen (»Opting out«), mit dem Austritt Großbritanniens aus der EU (»Brexit«) ist dies hinfällig. Anders gelagert ist der Fall in Schweden: Hier hat sich eine Mehrheit der Bevölkerung in einem Referendum am 14.9.2003 gegen die Einführung des Euro ausgesprochen, sodass die Aufnahme Schwedens in die E. auf unbestimmte Zeit verschoben ist. Der Euro wird auch in Staaten als Zahlungsmittel genutzt bzw. geduldet, die (noch) nicht Mitglied in der EU sind (Kosovo, Montenegro). Auch in den europ. Mikrostaaten wie Andorra, Monaco, San Marino und Vatikanstadt, die nicht Mitglied der EU sind, ist der E. aufgrund von Vereinbarungen mit der EU gesetzliches Zahlungsmittel (diese Staaten können in begrenztem Maße eigene Euro-Münzen ausgeben). Im Zuge der europ. Staatsschulden- und Finanzkrise (seit 2010) wuchs die Unsicherheit, ob und wann neue Mitglieder in die E. aufgenommen werden (wollen).

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Literatur

  • F. Allen u. a. (Hg.): Governance for the Eurozone: Integration or Disintegration?, European University Institute u. a., Florenz 2012.

  • H. Enderlein: Krise in der Euro-Zone, in: Aus Politik und Zeitgeschichte (APuZ), H. 43/2010, S. 7-12.

  • D. Schwarzer: Die Europäische Währungsunion, Stuttgart 2015.

aus: Große Hüttmann / Wehling, Das Europalexikon (3.Auflage), Bonn 2020, Verlag J. H. W. Dietz Nachf. GmbH. Autor des Artikels: M. Große Hüttmann

Siehe auch:

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