Meine Merkliste Geteilte Merkliste PDF oder EPUB erstellen

Europarat | bpb.de

Europarat

S. Seeger

Der E. wurde am 5.5.1949 von 10 Staaten als erste europ. Organisation nach dem 2. Weltkrieg gegründet. Ziel war es, Frieden, Demokratie und Stabilität in Europa wiederherzustellen. Deutschland trat dem E. 1950 bei, heute gehören dem E. 47 Staaten an. Der Sonderstatus von Weißrussland wurde 1997 aufgrund von Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt. Sitz des E. ist Straßburg. Die Symbole des E., Flagge und Hymne, werden seit 1986 auch von der EG bzw. EU verwendet. Der E. ist nicht zu verwechseln mit dem Europäischen Rat (Staats- und Regierungschefs der EU-Staaten). Die Satzung des E. sieht 2 Organe vor:

1. Das Ministerkomitee: Es ist das Entscheidungsorgan und setzt sich aus den Außenministern und den Ständigen diplomatischen Vertretern der Mitgliedstaaten zusammen. Es dient dem politischen Austausch und entscheidet über die Aufnahme neuer Mitglieder bzw. die Aussetzung von Mitgliedsrechten.

2. Die Parlamentarische Versammlung: In ihr kommen Vertreter der nationalen Parlamente zusammen (derzeit 636). Sie hat Beratungsfunktion.

Neben diesen beiden Organen umfasst der E. zudem den Kongress der Gemeinden und Regionen des Europarats (1957–94: Ständige Konferenz der Gemeinden und Regionen Europas; 1994–2003: Kongress der Gemeinden und Regionen Europas), der ebenfalls Beratungsfunktion hat. Zudem unterstützt ein vom Generalsekretär geleitetes Sekretariat mit rund 2.200 Mitarbeitern das Ministerkomitee und die Parlamentarische Versammlung. Schließlich gehört dem E. der 1959 gegründete und 1998 reformierte Europäische Gerichtshof für Menschenrechte an. Zu den Tätigkeitsbereichen des E. gehören die Wahrung von Demokratie und Menschenrechten, die Förderung von rechtlicher Zusammenarbeit, die Herstellung von sozialem Zusammenhalt sowie Maßnahmen in den Bereichen Erziehung, Bildung, Kultur, Jugend und Sport. Dazu kann der E. Regierungsempfehlungen abgeben, Sitzungen mit Experten abhalten, Schulungen durchführen, Untersuchungen und Berichte verfassen sowie Kampagnen zu verschiedenen Themen organisieren. Zentrale Bezugspunkte der Arbeit des E. sind die für seine Mitglieder bindenden Konventionen und Abkommen. Das wohl bedeutendste ist die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), die 1950 als erstes internationales Dokument zum Schutz der Menschenrechte unterzeichnet wurde. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wacht über die Einhaltung der EMRK. Nach Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon (2009) nahm die EU Verhandlungen auf über einen Beitritt zum Europarat, die im April 2013 zu einer Übereinkunft führten. Der Europäische Gerichtshof lehnte am 18.12.2014 in einer Stellungnahme den Beitritt aus rechtlichen Gründen jedoch ab, sodass der Prozess zunächst gestoppt und die offenen Fragen erst geklärt werden mussten (Stand 2019). Die Rolle des E. wird aufgrund der wichtigen politischen Rolle von EG bzw. EU immer wieder kritisch hinterfragt. Als Austauschforum für beinahe alle europ. Staaten sowie aufgrund seiner Bedeutung mit Blick auf die Wahrung der Demokratie kommt dem E. jedoch auch künftig besondere Bedeutung in Europa zu.

Internet

Literatur

  • K. Brummer: Die Europäische Union und der Europarat, in: W. Weidenfeld/W. Wessels (Hg.), Jahrbuch der Europäischen Union 2019, Baden-Baden 2019, S. 423-428.

  • K. Brummer: Der Europarat. Eine Einführung, Wiesbaden 2008.

  • M. Kolb: The European Union and the Council of Europe, Houndmills 2013.

aus: Große Hüttmann / Wehling, Das Europalexikon (3.Auflage), Bonn 2020, Verlag J. H. W. Dietz Nachf. GmbH. Autor des Artikels: S. Seeger

Siehe auch:

Fussnoten

Weitere Inhalte

Hintergrund aktuell

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte

Vor 25 Jahren wurde der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ein ständiges Organ. Er schützt die Menschenrechte in den Staaten des Europarats. Derzeit bearbeitet das Gericht eine Klimaklage.

Artikel

Menschenrechte in Europa

Unter dem Eindruck der Verbrechen des Zweiten Weltkriegs wurde in Europa unter anderem der Europarat gegründet – eine Organisation, die sich auch die Stärkung der Menschenrechte zum Ziel gesetzt…