Als E. bezeichnet man einen von Einzelsportlern oder Nationalmannschaften auf europ. Ebene ausgetragenen sportlichen Wettbewerb. Eine E. findet meist in Turnierform statt und wird vom jeweiligen europ. Verband veranstaltet (z. B. Fédération Internationale de Basketball Europe (FIBA), Union of European Football Associations (UEFA), European Handball Federation (EHF) etc.). Für die E. müssen sich die teilnehmenden Sportlerinnen oder Sportler bzw. Mannschaften zuvor meistens in europaweiten Wettbewerben oder auf nationaler Ebene sportlich qualifizieren. Von Europameisterschaften spricht man, wenn mehrere Sieger in einem Wettbewerb ermittelt werden (z. B. mehrere Disziplinen in der Leichtathletik). Die Siegerinnen und Sieger tragen den Titel Europameisterin bzw. Europameister. Das Pendant im Vereinssport ist der Europapokal.
aus: Große Hüttmann / Wehling, Das Europalexikon (3.Auflage), Bonn 2020, Verlag J. H. W. Dietz Nachf. GmbH. Autor des Artikels: D. Buhr