Das E. war während der zweiten Phase des Übergangs zur gemeinsamen Währung zwischen 1994 und 1999 institutioneller Vorläufer der Europäischen Zentralbank mit Sitz in Frankfurt am Main. Ziel des E. war es, für die Währungsunion die gemeinsame Zentralbank aufzubauen, die wichtigsten ersten Regeln für die Geldpolitik zu entwerfen, die Verfahren der Zusammenarbeit mit den nationalen Zentralbanken einzuüben und so für einen geregelten Übergang zum Euro zu sorgen. Das Statut des E. wurde, wie das der Europäischen Zentralbank auch, im Vertrag von Maastricht (1992) verankert. Das E. besaß noch keine operative Verantwortung und Entscheidungshoheit. Gremien des E. sind: Präsident, Direktorium und Rat – analog zu den Gremien der Europäischen Zentralbank.
aus: Große Hüttmann / Wehling, Das Europalexikon (3.Auflage), Bonn 2020, Verlag J. H. W. Dietz Nachf. GmbH. Autor des Artikels: D. Wolf
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