Das E. kennzeichnet seit 1992 in den EU-Mitgliedstaaten und in den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums, Norwegens, Islands und Liechtensteins Produkte und Dienstleistungen, die eine hohe Umweltverträglichkeit und eine geringe Gesundheitsbelastung aufweisen. Lebensmittel, Getränke und Arzneimittel werden nicht ausgezeichnet. Das E., auch »Euro-Blume« genannt, sieht in allen beteiligten Staaten gleich aus und soll Verbrauchern einen einfachen Hinweis geben, dass die betreffenden Produkte von unabhängigen Stellen auf die Einhaltung ökologischer Kriterien, auf hohe Qualität und Gebrauchstauglichkeit geprüft wurden. Das E. wird vom »Ausschuss für das Umweltzeichen« verwaltet, in dem Vertreter der Industrie, des Handels, der Gewerkschaften, der Umweltschutz- und Verbraucherverbände versammelt sind. Die Umweltkriterien, die der Vergabe des Umweltzeichens für eine Produktgruppe zugrunde liegen, sind wissenschaftlich fundiert und von der Europäischen Kommission und der Mehrheit der Mitgliedstaaten angenommen. Hersteller und Importeure können das E. bei den national zuständigen Stellen beantragen und ihr Produkt dann im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum mit dem E. vermarkten. Zurzeit existieren 24 Produktgruppen (z. B. Farben und Lacke, Kühlschränke, PCs, Textilien, Bettmatratzen). Über 77.000 Produkte und Dienstleistungen sind durch das U. ausgezeichnet worden (Stand: Sept. 2019).
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aus: Große Hüttmann / Wehling, Das Europalexikon (3.Auflage), Bonn 2020, Verlag J. H. W. Dietz Nachf. GmbH. Autor des Artikels: A. Eppler