Das E. [lat.: semester = Halbjahr] ist ein Verfahren zur Überwachung der Haushalts- und Wirtschaftspolitik in den EU-Staaten; es wurde 2011 von den europ. Staats- und Regierungschefs im Zusammenhang mit der sich seit 2010 verschärfenden europ. Staatsschulden- und Finanzkrise eingeführt. Es geht zurück auf einen Vorschlag der EU-Kommission und steht im Kontext mit der sog. »Europa 2020«-Strategie, die die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Staaten steigern soll. Das E. ist Teil eines Kataloges von Maßnahmen und Instrumenten zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und v. a. ein Verfahren, das künftige Haushaltsnotlagen in EU-Staaten durch Vorabkontrolle und Maßnahmen zur Sicherung der Eurostabilitätsregeln, wie sie im (verschärften) Stabilitäts- und Wachstumspakt verankert sind, gewährleisten soll; es dient der Überwachung, Koordinierung und Abstimmung der Haushalts-, Wirtschafts- und Reformpolitik in den EU-Staaten, greift damit in die ureigenen Staatsaufgaben der EU-Länder ein: Es macht aus der ursprünglich an rein nationalen Zielen ausgerichteten Haushaltspolitik eine gesamteurop. Aufgabe; das E. folgt einem festen Ablauf der Übermittlung und Kontrolle von Wirtschafts- und Haushaltsdaten der EU-Staaten an die EU-Kommission. Jährlich im Januar beginnt ein 6 Monate dauernder Prozess (»Semester«) der engen wirtschafts- und haushaltspolitischen Überwachung, was zu einer Umkehr der bisherigen EU-Praxis der Kontrolle und Haushaltsüberwachung führt, wie sie im Rahmen des bisherigen EU-Stabilitäts- und Wachstumspaktes angelegt war. Die frühere Praxis erlaubte ein Eingreifen erst im Nachhinein (sog. Ex-post-Kontrolle), wenn die nationalen Haushaltspläne bereits von den Parlamenten in den EU-Mitgliedstaaten verabschiedet waren. Das neue Verfahren des E. erlaubt ein frühzeitiges und präventives Eingreifen schon im Vorfeld (Ex-ante-Kontrolle) und soll bei wirtschafts- und haushaltspolitischen Ungleichgewichten steuernd eingreifen. Das E. sieht einen eng aufeinander abgestimmten Zyklus von Berichten, Empfehlungen und Maßnahmen vor: Es beginnt mit dem von der EU-Kommission vorgelegten Wachstumsbericht (»Annual Growth Survey«), der vom EU-Ministerrat und dem Europäischen Parlament im Vorfeld des EU-Frühjahrsgipfels debattiert wird; auf dem Gipfel selbst stellen die Staats- und Regierungschefs auf der Grundlage des Kommissionsberichts fest, in welchen Bereichen (z. B. Struktur- und Arbeitsmarktreformen) die größten Herausforderungen bestehen; im nächsten Schritt erstellen die EU-Mitgliedstaaten nationale Programme zur langfristigen Finanzplanung und nationale Reformpläne in den Bereichen Beschäftigung, Forschung, Innovation, Energie und Sozialpolitik (»soziale Inklusion«), welche im April der EU-Kommission übermittelt werden. Im Juni und Juli des jeweiligen Jahres überprüft der Ministerrat auf der Grundlage der Bewertung der EU-Kommission die Pläne der EU-Staaten und formuliert ggf. länderspezifische Empfehlungen, z. B. die Haushaltspläne zu korrigieren, wenn er der Meinung ist, dass diese auf unrealistischen Annahmen beruhen. Erst im Anschluss an diese gemeinsame Prüfung der Haushaltsentwürfe werden diese im Juli des jeweiligen Jahres von den Regierungen der EU-Staaten an ihre nationalen Parlamente zur Beratung und Zustimmung übersandt. Das mit dem E. verabredete Verfahren schließt an die bereits vorhandenen Instrumente der wirtschaftspolitischen Koordinierung (»Economic Governance«) an. Die Synchronisierung, die mit dem E. einhergeht, soll die Instrumente und Verfahren, die der Eurostabilität (Stabilitäts- und Wachstumspakt) einerseits und der Wirtschafts- und Reformpolitik andererseits (Lissabon-Strategie bzw. Europa 2020) dienen, zusammenführen und den Reformdruck auf die EU-Staaten verstärken. Das E. greift jedoch noch tiefer in die nationale Politik ein und kann, wenn es erfolgreich umgesetzt wird, künftige Haushalts- und Schuldenkrisen verhindern helfen. Die gemeinsame europ. Bewertung und vorbeugende Kontrolle der nationalen Haushaltspläne dürften auch von den Finanzmärkten berücksichtigt werden. Denn zu welchen Zinsen sich die (verschuldeten) Eurostaaten von den internationalen Finanzmärkten neues Geld leihen können, hängt entscheidend von ihrer finanzpolitischen Solidität ab. Kritiker bemängeln, dass das neue Verfahren des E. die haushaltspolitische Konsolidierung in den Eurostaaten in den Mittelpunkt stelle und Maßnahmen zur Stärkung des Wirtschaftswachstums vernachlässige. Es bleibt abzuwarten, ob die in das E. gesteckten Erwartungen sich erfüllen und wie das neue Instrument mit den anderen, neu geschaffenen Institutionen und Verfahren (z. B. Fiskalvertrag) harmoniert.
Literatur
European Parliament: An Assessment of the European Semester; Studie, Autoren: M. Hallerberg, B. Marzinotto und G. B. Wolff, PE 475.121, Brüssel, September 2012 (Download über: www.europarl.europa.eu/studies).
K. Hagelstam u. a.: The European Semester for economic policy coordination: A reflection paper, European Parliament, PE 624.440, October 2019, Brüssel (Download: www.europarl.europa.eu/supporting-analyses)
aus: Große Hüttmann / Wehling, Das Europalexikon (3.Auflage), Bonn 2020, Verlag J. H. W. Dietz Nachf. GmbH. Autor des Artikels: M. Große Hüttmann
Siehe auch: