Das E. wurde 1977 auf der Grundlage des europ. Patentübereinkommens gegründet. Sitz ist München (weitere Dienststellen sind Berlin, Wien, Brüssel und Den Haag). Es ist kein EU-Organ, sondern eine zwischenstaatliche Einrichtung. Das E. ist Teil der Europäischen Patentorganisation (EPO), die über einen Verwaltungsrat verfügt, der als Kontrollinstanz fungiert. Die EPO hat 38 Mitgliedstaaten (Stand: 2019), neben den EU-Mitgliedern auch die Schweiz, Kroatien, Island, Monaco sowie inzwischen auch5Albanien, Mazedonien und Serbien. Aufgabe des E. ist die Prüfung und Erteilung von europaweit geltenden Patenten über technische Erfindungen, Erzeugnisse, Verfahren oder Vorrichtungen. Grundsätzlich kommt europ. Patenten die gleiche Wirkung zu wie nationalen Patenten. Finanziert wird das E. hauptsächlich durch Patentgebühren. Um die Aus- und Weiterbildung in diesem Bereich zu verbessern, wurde 2004 die Europäische Patentakademie am E. angesiedelt. Seit 2006 verstärkt das E. die Zusammenarbeit mit den nationalen Patentbehörden über ein europ. Patentnetz. Das E. hat etwa 6.850 Mitarbeiter an den verschiedenen Standorten (Stand 2017). Allein im Jahr 2018 gingen 174.317 Anmeldungen für ein europ. Patent ein.
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aus: Große Hüttmann / Wehling, Das Europalexikon (3.Auflage), Bonn 2020, Verlag J. H. W. Dietz Nachf. GmbH. Autor des Artikels: T.-C. Bartsch