Das E. [oder: OLAF; frz.: Office européen de lutte anti-fraude] mit Sitz in Brüssel bekämpft und verfolgt Vergehen, die zulasten der finanziellen Interessen der EU gehen. Organisatorisch ist das E. der Kommission untergeordnet und wurde 1999 als Nachfolgeorganisation der Taskforce UCLAF (Koordinierung der Betrugsbekämpfung) gegründet. Um unabhängige Ermittlungen zu gewährleisten, ist der leitende Generaldirektor des E. weder gegenüber den europ. Institutionen noch gegenüber den Mitgliedstaaten weisungsgebunden und kann sich direkt an den Europäischen Gerichtshof wenden.
Das E. kooperiert mit den jeweiligen Behörden der Mitgliedstaaten (Justiz, Polizei, Ermittlungsdienste) und koordiniert deren Maßnahmen auf EU-Ebene. Dabei kann das Amt nur tätig werden, wenn dies durch Gemeinschaftsrecht oder völkerrechtliche Abkommen mit Drittstaaten abgedeckt ist, da die Hauptverantwortung für Strafverfolgung und Verbrechensbekämpfung nach wie vor bei den Mitgliedstaaten selbst liegt. Bei Verdacht auf Dienstpflichtverletzungen innerhalb der EU-Organe (z. B. Korruption) darf das E. Ermittlungen aufnehmen. Auch die Bekämpfung grenzüberschreitender organisierter Kriminalität oder der Missbrauch von EU-Subventionen fällt in seinen Zuständigkeitsbereich. 2018 wurden 167 Untersuchungen abgeschlossen, 219 neue eingeleitet und über 371 Mio. €, die unrechtmäßig verwendet wurden, eingezogen. Die seit 2002 sinkende Fallzahl folgt aus einer Schwerpunktlegung auf wichtige Fälle. Das E. hat 389 Bedienstete und verfügt über einen Verwaltungshaushalt von 59,1 Mio. € (Stand: 2018).
Internet
Literatur
F. Neuhahn: Im Schatten der Integration. OLAF und die Bekämpfung von Korruption in der Europäischen Union, Baden-Baden 2005.
aus: Große Hüttmann / Wehling, Das Europalexikon (3.Auflage), Bonn 2020, Verlag J. H. W. Dietz Nachf. GmbH. Autor des Artikels: M. Backhaus