Der E. wurde 1957 im EWG-Vertrag verankert und dient im Rahmen der europ. Beschäftigungsstrategie zur finanziellen Unterstützung für Programme, die die »Beschäftigungsfähigkeit« der Menschen fördern und die berufliche Freizügigkeit verbessern sollen. Ferner dient der E. der Förderung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts in der EU. Das heißt konkret, das Geld fließt schwerpunktmäßig in die Mitgliedstaaten und Regionen, deren wirtschaftliche Entwicklung am wenigsten fortgeschritten ist. Der E. ist zudem ein Kernstück der EU-Strategie für Wachstum und Beschäftigung zur Verbesserung der Lebensbedingungen der EU-Bürger durch höhere Qualifizierung und bessere Berufsaussichten. Im Zeitraum 2014–20 vergibt der E. Mittel von ca. 80 Mrd. € an Mitgliedstaaten und Regionen in der EU. Strategie und Budget des E. werden zwischen den EU-Mitgliedstaaten, dem Europäischen Parlament und der EU-Kommission verhandelt und beschlossen. Auf dieser Grundlage werden von den Mitgliedstaaten gemeinsam mit der Europäischen Kommission Programme für 7 Jahre geplant und dann mithilfe breit gestreuter Organisationen aus dem öffentlichen und privaten Bereich durchgeführt. Zu diesen Organisationen gehören nationale, regionale und lokale Behörden, Einrichtungen für allgemeine und berufliche Bildung, Nichtregierungsorganisationen, der gemeinnützige Sektor sowie Sozialpartner wie Gewerkschaften und Betriebsräte, Industrie- und Berufsverbände oder auch einzelne Unternehmen.
Internet
- Externer Link: https://ec.europa.eu/esf/home.jsp?langId=de
(Website der EU-Kommission)
- Externer Link: https://www.esf.de/portal/DE/Startseite/inhalt.html
(ESF-Seite für Deutschland)
aus: Große Hüttmann / Wehling, Das Europalexikon (3.Auflage), Bonn 2020, Verlag J. H. W. Dietz Nachf. GmbH. Autor des Artikels: C. Roth
Siehe auch: