Der E. ist das zentrale und mit Abstand größte Finanzierungsinstrument der europ. Strukturfonds und fördert seit seiner Schaffung 1975 den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt in Europa. Sein Ziel ist es, zur Beseitigung regionaler Ungleichgewichte beizutragen und sich an Maßnahmen zur Förderung der Entwicklung und der strukturellen Anpassung der rückständigen Regionen zu beteiligen. Der E. konzentriert sich auf die Ziele »Konvergenz«, »Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung« und »Europäische Territoriale Zusammenarbeit«. Finanzhilfen aus dem E. können sowohl öffentliche als auch private Einrichtungen erhalten, die jedoch mit nationalen Finanzmitteln kofinanziert werden müssen. Finanzierungsschwerpunkte sind Forschung, Innovation, Umweltschutz und die Unterstützung privater und öffentlicher Investitionen, z. B. in die Infrastruktur. In einer speziellen Verordnung werden Ziele, Interventionsbereiche, Umsetzung und Verwaltung des E. geregelt. Zur Umsetzung müssen die Mitgliedstaaten nationale strategische Rahmenpläne und die Regionen sog. operationelle Programme erstellen.
aus: Große Hüttmann / Wehling, Das Europalexikon (3.Auflage), Bonn 2020, Verlag J. H. W. Dietz Nachf. GmbH. Autor des Artikels: P. Becker