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Europäischer Außenminister | bpb.de

Europäischer Außenminister

F. Algieri

Im Vertrag von Amsterdam (1997) wurde das Amt des Hohen Vertreters für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) geschaffen, der gleichzeitig Generalsekretär des Rates ist. Er unterstützt den Rat bei seinen politischen Entscheidungen und führt den politischen Dialog mit Dritten. Der Spanier Javier Solana und ehemalige NATO-Generalsekretär hatte als erster dieses Amt inne (von 1999 bis 2009). Doch dem Amt des Hohen Vertreters fehlen viele politische Kompetenzen. Eine bemerkenswerte Innovation des gescheiterten Verfassungsvertrags lag in der Schaffung des Amts eines Außenministers der EU. Doch in der Reformdebatte nach dem Scheitern des Verfassungsprojekts fand der Begriff »Außenminister« nicht mehr die notwendige Zustimmung aller Mitgliedstaaten. Der Vertrag von Lissabon (2009) spricht nun vom »Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik«. Im Vergleich zur ursprünglichen Konzeption des Hohen Vertreters wird ihm eine größere, weiterhin jedoch durch die Mitgliedstaaten kontrollierte, Machtkompetenz zugeordnet. Durch die institutionelle Verankerung in Rat und Kommission (zuständig für Außenbeziehungen), spricht man bei diesem Amt auch vom »Doppelhut«.

Literatur

  • G. Grevi u. a.: The EU Foreign Minister: Beyond Double-Hatting, in: The International Spectator, H. 1/2005, S. 59-75.

  • F. Hoffmeister: Die Außenvertertung der Europäischen Union im Lichte von acht Jahren Erfahrung mit dem Lissabon-Vertrag – wer ist heutzutage der europäische Außenminister?, in: Zeitschrift für Europarechtliche Studien (ZEuS), H.4/2017, S.451-491.

aus: Große Hüttmann / Wehling, Das Europalexikon (3.Auflage), Bonn 2020, Verlag J. H. W. Dietz Nachf. GmbH. Autor des Artikels: F. Algieri

Fussnoten

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