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Europäische Zentralbank (EZB) | bpb.de

Europäische Zentralbank (EZB)

D. Wolf

Die E. ist das Spitzeninstitut des Europäischen Systems der Zentralbanken (Art. 13 EUV, Art. 127-133 AEUV, Protokoll Nr. 4). Sie ist die verantwortliche, weisungsbefugte Zentralbank für die Gemeinschaftswährung Euro und wurde am 1.1.1999 durch die Übernahme des Europäischen Währungsinstituts gegründet; Sitz ist Frankfurt am Main. Das Statut der E. ist Teil des Vertrages über die Europäische Union und besitzt damit Verfassungsrang. Die E. ist politisch, personell und finanziell unabhängig. Ihre zentrale Aufgabe ist die Sicherung der inneren Stabilität des Euro. Nur unter Wahrung der Stabilität soll die E. auch die allgemeine Wirtschaftspolitik im Euroraum unterstützten. Die Gremien der E. sind:

  • Direktorium bestehend aus Präsident und Vizepräsident sowie bis zu 4 weiteren Mitgliedern,

  • EZB-Rat sowie

  • erweiterter Rat.

Die Mitglieder des Direktoriums werden vom Europäischen Rat einstimmig auf 8 Jahre ernannt, eine Wiederernennung ist ausgeschlossen. Das Direktorium setzt die Beschlüsse des EZB-Rates um und leitet die tägliche Arbeit der E. Der Präsident der E. vertritt die Bank nach außen. Der EZB-Rat setzt sich aus dem Direktorium sowie den Zentralbankpräsidenten jener EU-Mitgliedstaaten zusammen, die den Euro eingeführt haben. Er beschließt die Leitlinien der europ. Geldpolitik und tritt 2-mal im Monat zu Sitzungen zusammen, wobei in der ersten Sitzung über Geldpolitik, in der zweiten über allgemeine Fragen diskutiert wird. Der Rat tagt hinter verschlossenen Türen und entscheidet mit einfacher Mehrheit. Der erweiterte Rat umfasst den Präsidenten und Vizepräsidenten der E. sowie die Zentralbankpräsidenten aller EU-Mitgliedstaaten. Die übrigen Direktoriumsmitglieder sowie ein Vertreter der Europäischen Kommission können an den Sitzungen teilnehmen, besitzen aber kein Stimmrecht. Der erweiterte Rat trifft sich alle 3 Monate und dient v. a. der Koordinierung der Geldpolitiken des Euroraumes mit jenen der anderen EU-Mitgliedstaaten sowie der Vorbereitung der Aufnahme weiterer EU-Staaten in den Euroraum. Die E. ist allein zuständig für die Geldpolitik des Euroraumes. Sie teilt sich mit dem Rat der EU die Zuständigkeit für die äußere Währungspolitik der EU und sie besitzt Überwachungsfunktionen im Bereich der europ. Finanzmärkte und des Geldverkehrs. Mit dem Übergang zum Euro wurden die geldpolitischen Instrumente modernisiert: Der Diskont- und der Lombardsatz fielen weg, die E. stellt heute den Banken Zentralbankgeld nur noch über Offenmarktgeschäfte zur Verfügung, wobei das Hauptfinanzierungsinstrument den Leitzins beinhaltet. Daneben existieren strukturelle Instrumente, langfristige Refinanzierungsgeschäfte sowie Feinsteuerungsoperationen. Zusammen mit der Mindestreserveverpflichtung dienen diese Mechanismen dazu, auf der einen Seite den Euroraum mit genügend Geld zu versorgen, auf der anderen Seite jedoch den Geldwert des Euro stabil zu halten. Die E. bedient sich dabei einer Zwei-Säulen-Strategie, die einerseits die reale Inflationsentwicklung im Euroraum anhand mehrerer Größen (Entwicklungen von Löhnen, Preisen, Zinssätzen oder Unternehmens- und Konsumentenerwartungen) beobachtet, andererseits das Geldmengenwachstum (v. a. M3) im Auge behält. Ziel ist es, die Inflationsrate unter 2 % und das Geldmengenwachstum unter 4,5 % zu halten.

Auch die E. sieht sich heftiger Kritik ausgesetzt:

  • Zum einen gilt ihre auf Inflationsrate und Geldmenge fixierte Politik als zu rigide. Inflation lasse sich auch flexibler und marktgerechter bekämpfen, ohne sich an konkreten Zahlenvorgaben festzuklammern.

  • Zum anderen wird die im Vertrag verankerte einseitige Stabilitätsorientierung kritisiert. Damit werde zwar die Inflation wirksam bekämpft, das Wirtschaftswachstum und damit die Verringerung der Arbeitslosigkeit aber unnötig erschwert.

  • Drittens schließlich monieren Beobachter, dass die E. nur eine Gesamtpolitik für den ganzen Euroraum betreiben könne und damit regionalen Bedürfnissen (Rezession in einem Land, Inflation im anderen) nicht gerecht werden könne.

Internet

Literatur

  • D. Fromage: Guaranteeing the ECB’s democratic accountability in the post-Banking Union era: An ever more difficult task?, in: Maastricht Journal of European and Comparative Law, H. 1/2019, S. 48-62.

  • H. K. Scheller: Die Europäische Zentralbank: Geschichte, Rolle und Aufgaben, 2. Aufl., Frankfurt a. M. 2006.

  • A. Thiele: Die Europäische Zentralbank, Tübingen 2019.

aus: Große Hüttmann / Wehling, Das Europalexikon (3.Auflage), Bonn 2020, Verlag J. H. W. Dietz Nachf. GmbH. Autor des Artikels: D. Wolf

Fussnoten

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