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Europäische Vereinigung der Industrie- und Arbeitgeberverbände (BUSINESSEUROPE) | bpb.de

Europäische Vereinigung der Industrie- und Arbeitgeberverbände (BUSINESSEUROPE)

C. Roth

Kurz vor seinem 50-jährigen Bestehen im Jahre 2007 hatte sich die Dachorganisation der europ. Arbeitgeber umbenannt von UNICE (frz.: Union des Confédérations de l’Industrie et des Employeurs d’Europe) in BUSINESSEUROPE. B. vertritt die Interessen von 40 Industrie- und Arbeitgeberverbänden aus 35 europ. Ländern. Die Organisation befasst sich mit Wirtschafts- und Finanzfragen, Industriepolitik, Sozialpolitik, Unternehmensfragen sowie Außenbeziehungen. Zu den Aufgaben von B. gehören:

• die Zusammenarbeit mit den EU-Institutionen;

• Bildung einer Plattform für die europ. Wirtschaft zur Überprüfung der europ. Politiken und Gesetzgebungsvorschläge sowie zur Erarbeitung von gemeinsamen Stellungnahmen;

• Einbringung der Position der europ. Wirtschaft in den europ. Meinungs- und Gesetzbildungsprozess;

• Vertretung der B.-Mitgliedsverbände im sozialen Dialog auf europ. Ebene.

Die Organisationsstruktur besteht aus einem Rat der Präsidenten, der die politische Strategie bestimmt und dem die Präsidenten aller Mitgliedsorganisationen angehören, einem Gremium der permanenten Delegierten, das die Kontakte zwischen dem Sekretariat und den Mitgliedsorganisationen herstellt, einem Steuerungsausschuss, dem die Generalsekretäre der Mitgliedsorganisationen angehören, und dem Generalsekretariat.

Internet

aus: Große Hüttmann / Wehling, Das Europalexikon (3.Auflage), Bonn 2020, Verlag J. H. W. Dietz Nachf. GmbH. Autor des Artikels: C. Roth

Fussnoten

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