Mit dem Luxemburger Bericht legten die 6 EG-Mitgliedstaaten (Deutschland, Frankreich, Italien und die Beneluxstaaten) 1970 den Grundstein für die EPZ. In diesem Rahmen koordinierten und verstärkten die EG-Mitgliedstaaten ihre außenpolitische Zusammenarbeit, ohne hierbei eine gemeinsame Politik zu begründen. Im Fall internationaler Krisen zeigten sich jedoch die strukturellen Schwächen der EPZ, und das Fehlen gemeinsamer außenpolitischer Instrumente erwies sich als problematisch. So kam es in der Folge zu Reformen; z. B. wurde 1981 im Londoner Bericht ein konkretes Verfahren zur Krisenreaktion entworfen. Durch Titel III der Einheitlichen Europäischen Akte (EEA) erhielt die EPZ 1987 eine vertragsrechtlich verbindliche Grundlage. Darin wurde auch festgelegt, dass die Politik der EG und die im Rahmen der EPZ vereinbarte Politik übereinstimmen müssen. Infolge der Umwälzungen der europ. und internationalen Politik am Ende der 1980er und zu Beginn der 1990er-Jahre hatte die EPZ ihre Grenzen erreicht. Mit der Etablierung einer Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) im Vertrag von Maastricht (1992) endete die EPZ.
Literatur
G. Clemens u. a.: Europäisierung von Außenpolitik? Die Europäische Politische Zusammenarbeit (EPZ) in den 1970er Jahren, Baden-Baden 2019.
S. J. Nuttall: European Political Co-operation, Oxford 1992.
A. Pijpers u. a. (Hg.): Die Europäische Politische Zusammenarbeit in den achtziger Jahren: Eine gemeinsame Außenpolitik für Westeuropa?, Bonn 1989.
aus: Große Hüttmann / Wehling, Das Europalexikon (3.Auflage), Bonn 2020, Verlag J. H. W. Dietz Nachf. GmbH. Autor des Artikels: F. Algieri