Die EPG ist ein gescheitertes Projekt zur Vertiefung und Weiterentwicklung der europ. Zusammenarbeit, die 1951 im Rahmen der gegründeten Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS, auch »Montanunion« genannt) begonnen hatte. Die Gründung einer EPG war als Auftrag im Vertrag über die Gründung einer Europäischen Verteidigungsgemeinschaft (EVG, auch »Pleven-Plan« genannt) verankert; der EVG-Vertrag wurde am 27.5.1952 von den Außenministern der 3 Beneluxstaaten, der Bundesrepublik Deutschland, Frankreichs und Italiens unterzeichnet. Großbritannien lehnte die Unterzeichnung ab, da es die Zusammenarbeit der europ. Regierungen im Europarat nicht auf die militärische und supranationale Ebene ausdehnen wollte. Die EPG sollte die EGKS und die noch zu gründende EVG miteinander verbinden. Der Art. 38 des EVG-Vertrags regte die Schaffung einer Struktur an, die »Bestandteil eines späteren bundesstaatlichen oder staatenbündischen Gemeinwesens« werden könne. Da sich jedoch Schwierigkeiten bei der frz. Ratifizierung des EVG-Vertrags abzeichneten, wurde bereits vor Inkrafttreten des Vertrags zur Gründung der Verteidigungsgemeinschaft ein Ad-hoc-Ausschuss unter Vorsitz des belg. Außenministers Paul-Henri Spaak einberufen. Dieser Ausschuss legte einen Satzungsentwurf für die EPG vor, der aber nicht umgesetzt wurde, jedoch viele spätere Reformen vorweggenommen hat (z. B. Direktwahl des Parlaments, Wirtschaftsintegration). Mit dem endgültigen Scheitern des EVG-Vertrags in der Frz. Nationalversammlung am 8.8.1954 wurden auch die EPG-Pläne hinfällig.
Literatur
R. T. Griffiths: Europe’s First Constitution: The European Political Community, 1952– 1954, London 2000.
aus: Große Hüttmann / Wehling, Das Europalexikon (3.Auflage), Bonn 2020, Verlag J. H. W. Dietz Nachf. GmbH. Autor des Artikels: M. Große Hüttmann