E. [griech.: daktylos = Finger] ist eine biometrische Datenbank, die 2000 durch eine Verordnung des Rates der EU beschlossen und 2003 ihre Arbeit aufgenommen hat. An eine von der EU-Kommission unterhaltene Zentralstelle übermitteln die Mitgliedstaaten die Fingerabdrücke aller Asylbewerber über 14 Jahre und aller Ausländer, die beim illegalen Überschreiten einer Außengrenze aufgegriffen wurden. Die Daten werden bis zu 10 Jahre gespeichert. Die Mitgliedstaaten können dann für jeden Asylbewerber oder Einwanderer feststellen lassen, ob dieser bereits in einem anderen Mitgliedstaat einen Asylantrag gestellt hat. Auf diese Weise trägt E. zur Durchsetzung des Dubliner Übereinkommens bei, das auf die Unterbindung mehrfacher Asylanträge einer Person in verschiedenen Staaten zielt.
Literatur
J. Aus: Eurodac: A Solution Looking for a Problem?, in: European Integration online Papers (EIoP), Nr. 6/2006 (Download über: http://eiop.or.at/eiop/texte/2006.006.htm).
aus: Große Hüttmann / Wehling, Das Europalexikon (3.Auflage), Bonn 2020, Verlag J. H. W. Dietz Nachf. GmbH. Autor des Artikels: W. Wagner