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Eurobonds | bpb.de

Eurobonds

M. Große Hüttmann

Unter E. [engl.: bonds = Staatsanleihen] werden verschiedene Vorschläge und Ideen zusammengefasst, die zu Eurogemeinschaftsanleihen mit einem einheitlichen Zinssatz für alle Eurostaaten führen würden. Seit der europ. Staatsschulden- und Finanzkrise (seit 2010) müssen einzelne Euroländer (z. B. Griechenland, Italien, Spanien), deren Kreditwürdigkeit von Finanzinvestoren infrage gestellt wird, deutlich höhere Zinsen zahlen (z. B. 5–7 %), wenn sie sich an den Finanzmärkten mit neuem Geld versorgen wollen, als die Eurostaaten, die als vertrauenswürdig und sicher gelten und die Zinsen in Höhe von 1 % zahlen müssen (z. B. Deutschland, Niederlande, Finnland). E. existieren bislang nur als Vorschlag (Stand: Dezember 2012). Im Zusammenhang mit der europ. Staatsschulden- und Finanzkrise hat die EU-Kommission im November 2011 in einem Grünbuch den Vorschlag von E. bzw. von »Stabilitätsanleihen« in die Debatte eingebracht. Die Kommission und viele Experten sehen in E. eine Möglichkeit, die Zinsen, die die von den Ratingagenturen herab gestuften Eurokrisenstaaten an den internationalen Finanzmärkten zu zahlen haben, zu reduzieren. Wenn alle Eurostaaten, also auch die (im Moment) noch am höchsten bewerteten »AAA«-Staaten (z. B. Deutschland, Österreich, Niederlande, Finnland), für die Rückzahlung von Staatsanleihen gemeinsam haften, würde sich der Zinsdruck für die Krisenstaaten reduzieren – und für die zahlungskräftigen Eurostaaten jedoch im gleichen Zug erhöhen. Kritiker und Gegner von E. befürchten einerseits, dass durch gemeinsame Anleihen der Spardruck, dem die Krisenstaaten durch die hohen Zinsen an den Kapitalmärkten ausgesetzt sind, gesenkt wird und die Krisenstaaten in ihren Sparanstrengungen nachlassen könnten und dadurch falsche ökonomische und politische Anreize geschaffen würden (sog. Moral-Hazard-Problem); und darüber hinaus sehen Kritiker von E. die im EU-Vertrag in Art. 125 Abs. 1 AEUV verankerte sog. No-Bailout-Klausel (engl.: »to bail out« = jmd. retten, heraushelfen) als rechtliche Schranke für die Einführung von E. Diese Interpretation des Vertragstextes wird nicht von allen Experten geteilt; sie argumentieren, dass die genannte Klausel nicht generell jede Form des finanziellen Beistands ausschließe. Es werden unterschiedliche Modelle von E. von Experten und Politikern diskutiert: Einer der Vorschläge stammt vom dem in Brüssel angesiedelten Forschungsinstitut Breugel und sieht eine Begrenzung der Kreditaufnahme einzelner Staaten vor (»Blue-Bonds«). Wenn ein Staat eine Kreditsumme benötigt, die 60 % seines Bruttoinlandsprodukts (BIP) übersteigt, muss er für diese Summe die an den Finanzmärkten üblichen, also höheren Kredite zahlen und für diese Staatsanleihen (»Red-Bonds«) selbst haften. Dies soll den Anreiz der weniger kreditwürdigen Eurostaaten, sich auf Kosten der kapitalkräftigen Staaten mit neuem Geld an den Finanzmärkten zu versorgen, verringern. In Deutschland gibt es eine kontroverse Debatte darüber, ob und inwiefern die Einführung von E. mit dem Grundgesetz (GG) bzw. einschlägigen Urteilen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur Eurorettungspolitik vereinbar sind. Viele Experten sind der Ansicht, dass der Tenor der bisherigen BVerfG-Urteile künftig die Einführung von E. ausschließt bzw. dass Änderungen des Grundgesetzes notwendig wären; andere Experten halten E. – abhängig von der konkreten Ausgestaltung – aber durchaus für vereinbar mit dem GG und sehen in den Urteilen des BVerfG keine Einschränkung. Da in der dt. Öffentlichkeit und von der Bundesregierung das Projekt von E. (bislang) kategorisch abgelehnt wird, gilt das Vorhaben im Moment als politisch kaum durchsetzbar. Viele EU-Regierungen, Wissenschaftler und auch internationale Finanzinvestoren halten das Projekt jedoch für sinnvoll, weil dadurch ein Ausweg aus der europ. Staatsschulden- und Finanzkrise gefunden werden könne; sie halten deshalb die Einführung von E. zu einem späteren Zeitpunkt und ggf. unter einem anderen Namen für nicht ausgeschlossen. Sollte es dazu kommen, müsste der EU-Vertrag wohl entsprechend geändert werden, was bislang aber nicht geschehen ist (Stand 2019).

Literatur

  • J. Delpla/J. v. Weizsäcker: The Blue Bond Proposal, Bruegel Policy Brief 2010/03, Brüssel (Download über: www.bruegel.org). Europäische Kommission: Grünbuch über die Durchführbarkeit von Stabilitätsanleihen, KOM (2011) 818 endg. vom 23.11.2011, Brüssel.

  • W. Heun/A. Thiele: Verfassungs- und europarechtliche Zulässigkeit von Eurobonds, in: Juristen-Zeitung, H. 20/2012, S. 973-982.

aus: Große Hüttmann / Wehling, Das Europalexikon (3.Auflage), Bonn 2020, Verlag J. H. W. Dietz Nachf. GmbH. Autor des Artikels: M. Große Hüttmann

Siehe auch:

Fussnoten

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