Der E. ist gesetzliches Zahlungsmittel in den Staaten der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion sowie in Andorra, Monaco, San Marino und Vatikanstadt, ferner in Montenegro und im Kosovo (ohne Beteiligungsrechte). Er wurde zum 1.1.1999 als Buchgeld eingeführt mit festen Wechselkursen für die 10 beteiligten Währungen in 11 Ländern (BRD: 1,95583 DM je E.). Scheine und Münzen wurden am 1.1.2002 ausgegeben. Verantwortlich für die Geldpolitik im Euroraum ist die Europäische Zentralbank. Für die E.-Einführung in einem Land gelten strenge Stabilitätskriterien. Als internationale Reserve- und Welthandelswährung hat der E. alle in ihn gesetzten Erwartungen erfüllt. Doch auch Jahre nach seiner Einführung wird er von der Bevölkerung teils kritisch bewertet. Dabei spielt das Gefühl eine Rolle, dass bei der Währungsumstellung damals die Preise erheblich gestiegen seien (»Teuro«), was die amtlichen Statistiken jedoch kaum bestätigen. Als Namensgeber des E. gilt der damalige deutsche Bundesfinanzminister Theo Waigel (CSU).
Literatur
K. Dyson/I. Maes (Hg.): Architects of the Euro. Intellectuals of European Monetry Union, Oxford 2016.
K. Dyson (Hg.): The Euro at Ten. Europeanization, Power, and Convergence, Oxford 2008.
O. Issing: Euro – Geburt, Erfolg, Zukunft, München 2008.
aus: Große Hüttmann / Wehling, Das Europalexikon (3.Auflage), Bonn 2020, Verlag J. H. W. Dietz Nachf. GmbH. Autor des Artikels: D. Wolf
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