E. [aus »europäisch« u. »Region« gebildet] ist ein grenzübergreifender Zusammenschluss lokaler und regionaler Gebietseinheiten der EU auf wirtschaftlichem, kulturellem und gesellschaftlichem Gebiet. Ziel ist es, die Regionen zu vernetzen, den Zusammenhalt und das europ. Bewusstsein der EU-Bürger zu stärken. Besonders gut funktioniert das in der dt.-niederl. Grenzregion. 1958 wurde die erste E. Eschede-Gronau gegründet. Solche Kooperationen sind erfolgreich bei grenzüberschreitender Raum- und Bauplanung, gemeinsamen Fremdenverkehrsregelungen oder Abwassersystemen. Es gibt ferner die Möglichkeit, Lehrer für eine länderübergreifende Tätigkeit auszubilden. »E.-Lehrer« unterrichten in den Grenzregionen zweisprachig und konzentrieren sich auf die interkulturelle Erziehung. Eine enge Definition einer E. ist nicht möglich, da jede E. über eine unterschiedliche Organisationsstruktur verfügt (z. B. punktuelle Zusammenarbeit, lose Arbeitsgemeinschaften, parlamentarische Versammlungen oder öffentlich-rechtliche Zweckverbände). Finanziert wird die interregionale Kooperation durch die EU und durch ihre Gemeinschaftsinitiative INTERREG.
aus: Große Hüttmann / Wehling, Das Europalexikon (3.Auflage), Bonn 2020, Verlag J. H. W. Dietz Nachf. GmbH. Autor des Artikels: M. Chardon