Die E. der EU mit dritten Staaten und Regionen bildet eine Hauptkomponente der auswärtigen Aktivitäten der EU. Mit dem 1992 unterzeichneten Maastrichter Vertrag wurde für die unterschiedlichen Dimensionen der Entwicklungszusammenarbeit erstmals eine zusammenführende Vertragsgrundlage geschaffen. Die E. wird von dem Zusammenwirken von EU und Mitgliedstaaten wie auch der Kooperation beider Ebenen mit entsprechenden internationalen Organisationen gekennzeichnet. Entwicklungspolitische Maßnahmen gegenüber dritten Staaten oder Regionen gehen auf die Frühphase des europ. Integrationsprozesses zurück. Bereits in den Römischen Verträgen war 1957 die Grundlage für eine entsprechende Unterstützung der damaligen überseeischen Gebiete der EG-Mitgliedstaaten geschaffen worden. 1964 wurden im Abkommen von Jaunde Handelserleichterungen und entwicklungspolitische Maßnahmen für die damals unabhängig assoziierten afrik. Staaten und Madagaskar mit der EG festgelegt. Dieses Abkommen wurde 1975 durch das Lomé-Abkommen abgelöst, das die Zusammenarbeit mit den 77 Staaten Afrikas, der Karibik und des Pazifiks (AKP-Staaten) regelte. Angesichts der politischen, ökonomischen und sozialen Veränderungen auf regionaler wie internationaler Ebene, aber auch aufgrund unzureichender Effizienz war diese Form der entwicklungspolitischen Kooperation zunehmend in die Kritik geraten und wurde durch das im Jahr 2000 unterzeichnete Cotonou-Abkommen abgelöst. Im Fokus der E. mit den AKP-Staaten stehen nunmehr die Armutsbekämpfung, eine stärkere politische Zusammenarbeit (mit besonderer Beachtung der Aspekte Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit) sowie wirtschafts- und handelspolitische Partnerschaften. Auch wird der Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen (NROs) ein höherer Stellenwert eingeräumt. Über diesen geografischen Hauptbereich der E. hinaus unterhält die EU gegenüber Asien, Lateinamerika und den Anrainerstaaten des Mittelmeers weitere entwicklungspolitische Beziehungen. Mehr als die Hälfte der weltweiten öffentlichen Entwicklungshilfe entfallen auf die EU und ihre Mitgliedstaaten. Zur Unterstützung der Erreichung der von den UN-Mitgliedstaaten vereinbarten Millenniumsentwicklungsziele hat die EU-Kommission 2010 einen entsprechenden Aktionsplan vorgelegt.
Internet
Literatur
M. Knodt/X. Schnurre-Weiß: Entwicklungspolitik, in: H. Heinelt/M. Knodt (Hg.), Politikfelder im EU-Mehrebenensystem, Baden-Baden 2008, S. 81-96.
J. Bermann/N. Keijzer: Entwicklungszusammenarbeit und Humanitäre Hilfe, in: W. Weidenfeld/W. Wessels (Hg.), Jahrbuch der Europäischen Integration 2019, Baden-Baden 2019, S. 313-318.
aus: Große Hüttmann / Wehling, Das Europalexikon (3.Auflage), Bonn 2020, Verlag J. H. W. Dietz Nachf. GmbH. Autor des Artikels: F. Algieri