Der E. [engl.: aus »economy« u. »finance« gebildet] ist der Rat der Europäischen Gemeinschaft in der Zusammensetzung der Finanz- und Wirtschaftsminister. Der Rat ist beteiligt an allen wirtschafts- und finanzpolitischen Fragen in der EU, also v. a. an der Festlegung des EU-Haushaltes, der wirtschafts- und finanzpolitischen Koordination der Mitgliedstaaten, der Überwachung der nationalen Haushalts- und Finanzpolitik der Mitgliedstaaten, Fragen der Finanzmärkte und des Kapitalverkehrs, der Steuerpolitik und der Geld- und Währungspolitik. Wie im Rat üblich, wechselt die Präsidentschaft alle 6 Monate nach einem vorgegebenen Schema zwischen den Mitgliedstaaten. Da nicht alle Mitgliedstaaten am Euro teilnehmen, hat sich 1998 für die engere Abstimmung zwischen den Euromitgliedstaaten die sog. Eurogruppe gebildet. Diese besitzt jedoch nur informellen Charakter. Mit dem Vertrag von Lissabon (2009) wurde die Eurogruppe institutionalisiert (Art. 137 AEUV und Protokoll Nr. 14).
aus: Große Hüttmann / Wehling, Das Europalexikon (3.Auflage), Bonn 2020, Verlag J. H. W. Dietz Nachf. GmbH. Autor des Artikels: D. Wolf