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Doppelte Mehrheit | bpb.de

Doppelte Mehrheit

J. A. Emmanouilidis

Die Einführung des Abstimmungsverfahrens der D. ist eine der bedeutendsten Neuerungen des Verfassungsvertrags bzw. des Vertrags von Lissabon (2009). Anstelle der bisher für eine sog. qualifizierte Mehrheit erforderlichen 3 Kriterien

• gewichtete Stimmen,

• Mehrheit der Mitgliedstaaten und

• 62 % der Unionsbevölkerung sollen fortan nur 2 Kriterien maßgeblich gelten:

• eine Mehrheit der Mitgliedstaaten (»Staatenquorum«) und

• eine Mehrheit der Bevölkerung (»Bevölkerungsquorum«).

Im Grundsatz gilt folgende Regelung:

• Entscheidet der Ministerrat auf Vorschlag der Europäischen Kommission oder des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, so gilt seit dem 1.11.2014 eine qualifizierte Mehrheit als erreicht, wenn mindestens 55 % der Mitgliedstaaten, die gleichzeitig zusammen mindestens 65 % der EU-Bevölkerung vertreten, für einen Beschluss abstimmen.

Die Einführung der D. ist ein Meilenstein in der Entwicklung der EU. Zum einen spiegelt das neue Abstimmungsverfahren das Wesen der EU als Union von Staaten und Bürgern wider. Zum anderen erleichtert es die Entscheidungsfindung in der EU, da es die Bildung von Mehrheiten fördert und die Zahl der möglichen Blockadekoalitionen im Ministerrat verringert.

Literatur

  • R. Streinz u. a.: Der Vertrag von Lissabon zur Reform der EU. Einführung mit Synopse, München 2008.

aus: Große Hüttmann / Wehling, Das Europalexikon (3.Auflage), Bonn 2020, Verlag J. H. W. Dietz Nachf. GmbH. Autor des Artikels: J. A. Emmanouilidis

Siehe auch:

Fussnoten

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