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Dolmetscher- und Übersetzerdienst | bpb.de

Dolmetscher- und Übersetzerdienst

J. Dieringer

Die Dolmetscherdienste der EU-Organe sind die weltweit größten. Bei 24 Amtssprachen sind insgesamt 552 (24 × 23) Sprachkombinationen denkbar (Stamd 2019). Deshalb wird v. a. im Europäischen Parlament (EP) mit sog. Relaissprachen (z. B. Engl., Frz., Dt.) gearbeitet, d. h. nicht jede Sprache wird in alle anderen übersetzt. Auch in der EU-Kommission wird die Sprachenvielfalt reduziert; die einzelnen Abteilungen legen Arbeitssprachen fest, i. d. R. Engl. oder Frz. Bei Verhandlungen im Rat wird eine Sprache gedolmetscht, wenn die Länderdelegationen dies beantragen. Die Dolmetscher arbeiten in Teams zu 3 Personen pro Sprache. Die Dolmetscher einer sog. A-Sprache (Mutter- oder Bildungssprache) bilden eine »Kabine«. Europ. Rechtsdokumente und amtliche Veröffentlichungen müssen hingegen in allen Amtssprachen veröffentlicht werden. Neben den klassischen Übersetzern leisten die sog. »lawyer-linguists« (Sprachexperten, die mit den Feinheiten des EU-Rechts vertraut sind) eine wichtige Aufgabe für die Genauigkeit und Stimmigkeit der Rechtstexte. Im EP arbeiten außerdem ca. 700 Übersetzer (verbeamtete und externe). Auch sie benutzen zunehmend Relaissprachen. Der Übersetzerdienst des EP übersetzt ca. 2,2 Mio. Seiten pro Jahr (Stand: 2018). Die Kosten für die Sprachregelung der EU belaufen sich auf ca. 1 Mrd. € – gut 2 € pro EU-Bürger und Jahr. Dabei entfallen ca. 800 Mio. € auf den Übersetzerdienst, 200 Mio. € auf den Dolmetscherdienst. Pro Tag wird die Arbeit von ca. 2.000 Übersetzern und 80 Dolmetschern benötigt.

aus: Große Hüttmann / Wehling, Das Europalexikon (3.Auflage), Bonn 2020, Verlag J. H. W. Dietz Nachf. GmbH. Autor des Artikels: J. Dieringer

Fussnoten

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