Das D. ist ein Zeugniszusatz für Hochschulabsolventen. In ihm werden die wichtigsten Informationen zum nationalen Hochschulsystem, dem Studienverlauf sowie den erreichten Qualifikationen und Abschlüssen zusammengefasst. Das D. wurde von der EU, der UNESCO und dem Europarat seit 1988 entwickelt. Es war Teil der Forderungen, die im Bologna-Prozess seit 1999 umgesetzt werden. Seit 2004 ist das D. Bestandteil des EUROPASS, der als Sammlung von Bildungsnachweisen europ. Bewerbern den Berufseinstieg erleichtern soll. Seit 2005 ist das D. in dt. und engl. Sprache für alle dt. Hochschulabsolventen obligatorischer Bestandteil der Abschlusszeugnisse.
Internet
- Externer Link: https://www.hrk.de/mitglieder/arbeitsmaterialien/diploma-supplement/
(Website der Hochschulrektorenkonferenz)
aus: Große Hüttmann / Wehling, Das Europalexikon (3.Auflage), Bonn 2020, Verlag J. H. W. Dietz Nachf. GmbH. Autor des Artikels: T.-C. Bartsch
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