Der D. wurde am 22.1.1963 vom dt. Bundeskanzler Konrad Adenauer und dem frz. Staatspräsidenten Charles de Gaulle im Élysée-Palast in Paris unterzeichnet (auch: »Élysée-Vertrag«). Der Freundschaftsvertrag sollte zu einer engen Partnerschaft zwischen den beiden Ländern führen und initiierte eine intensive politische Kooperation. Neben regelmäßig stattfindenden Konsultationen auf allen politischen Ebenen wurden im Rahmen der dt.-frz. Partnerschaft im Laufe der Jahre eine Reihe bilateraler Institutionen ins Leben gerufen, z. B. der Wirtschafts-, der Umwelt- und der Sicherheitsrat, das Dt.-Frz. Jugendwerk und der Fernsehsender ARTE. Anlässlich des 40. Jahrestages der Unterzeichnung des D. verabschiedeten Bundeskanzler Gerhard Schröder und Staatspräsident Jacques Chirac im Jahr 2003 eine gemeinsame Erklärung. Diese zielte darauf ab, die bereits sehr engen Beziehungen in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft weiter zu intensivieren, u. a. durch die Einrichtung halbjährlich tagender Ministerräte. Im Zentrum der durch den D. initiierten bilateralen Zusammenarbeit stand von Beginn an die Abstimmung der Positionen in der Europapolitik. Die sich daraus entwickelnden gemeinsamen Initiativen machten das dt.-frz. Tandem zu einem »Motor« des europ. Integrationsprozesses. Der am 22.1.2019 von Bundeskanzlerin Angela Merkel und dem französischen Präsidenten Emmanuel Macron unterzeichnete Aachener Vertrag knüpft an den Élysée-Vertrag an und schreibt diesen fort.
Literatur
C. Defrance/U. Pfeil (Hg.): Der Élysée-Vertrag und die deutsch-französischen Beziehungen 1945 – 1963 – 2003, München 2005.
U. Pfeil: Zur Bedeutung des Élysée-Vertrags, in: APuZ, H. 1-3/2013, S. 3-8.
S. Seidendorf: Frankreich, Deutschland und die europäische Integration im Aachener Vertrag, in: integration, H. 3/2019, S. 187-204.
aus: Große Hüttmann / Wehling, Das Europalexikon (3.Auflage), Bonn 2020, Verlag J. H. W. Dietz Nachf. GmbH. Autor des Artikels: A. Jonas