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Bürgernähe | bpb.de

Bürgernähe

O. Leiße

Forderungen nach mehr B. der EU begleiten die Gemeinschaft seit ihrer Gründung, besonders aber seit dem Vertrag von Maastricht (1992), der eine erhebliche Ausweitung der Gemeinschaftsaktivitäten zur Folge hatte und das Konzept der bürgernahen Union einführte. Beim Begriff B. geht es zum einen darum, den Bürgern den Mehrwert der EU zu vermitteln. Die Vorteile des Binnenmarktes, die unionsweite Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, Umweltschutzstandards, innere Sicherheit, abgestimmte Verkehrsprojekte etc. stehen hier im Mittelpunkt. Zum anderen geht es um eine bürgernahe Organisation der Gemeinschaft selbst. Eine transparente Arbeitsweise, offensive Informationspolitik und nachvollziehbare Beschlüsse, Abbau überflüssiger Bürokratie, die Stärkung des Europäischen Parlaments und die Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips sind zentrale Forderungen. Der Vertrag von Lissabon (2009) bringt einige Neuerungen in Sachen B.:

• die Möglichkeit von Bürgerinitiativen;

• die Stärkung des Europäischen Parlaments im Gesetzgebungsverfahren;

• die Berücksichtigung der Europawahlergebnisse bei der Ernennung des Kommissionspräsidenten.

Dennoch bleibt B. eine dauernde Herausforderung für die EU.

Literatur

  • Mitteilung der Kommission an den Rat: Eine bürgernahe Agenda: Konkrete Ergebnisse für Europa, KOM (2006) 211 endg., 10.5.2006.

  • M. Piepenschneider: Die EU nach Lissabon – bürgernah, bürgerfreundlich, bürgertauglich?, in: integration, H. 2/2009, S. 153-166.

aus: Große Hüttmann / Wehling, Das Europalexikon (3.Auflage), Bonn 2020, Verlag J. H. W. Dietz Nachf. GmbH. Autor des Artikels: O. Leiße

Siehe auch:

Fussnoten